Tiefenpsychologische Psychotherapie

 

Im Versorgungssystem der gesetzlichen und privaten Krankenkassen sind drei psychotherapeutische Verfahren zugelassen:
Die Tiefenpsychologie/Psychoanalyse, die Verhaltenstherapie und die systemische Therapie.
Die Behandlungsrichtlinien schreiben vor, dass nur die Theorie und die Techniken des jeweiligen Verfahrens in den Therapien erlaubt sind. Jedoch wird dieses Prinzip in den letzten Jahren zunehmend flexibler gehandhabt, solange diese Techniken im Rahmen des gewählten Verfahrens eingebunden und reflektiert sind.
So arbeite ich z. B. auch mit Elementen aus der Traumatherapie, wie EMDR, Ressourcenaktivierung, mit verhaltenstherapeutischen und hypnotherapeutischen Techniken oder psychoedukativ. Hilfreich wird auch oft der Einsatz von achtsamkeitsbasierten Techniken erlebt.