Übersicht:

 

Praxisorganisation

Tel. 0203 341174  - info@praxis-uhlen.de

  • Persönliche Erreichbarkeit werktags zwischen 6.50 Uhr und 7.30 Uhr.

  • Nachrichten können Sie auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.
  • Terminabsprachen erfolgen ausschließlich morgens zur Telefonsprechzeit.
  • Termine nur nach Vereinbarung, frühester Termin 7.30 Uhr, spätester 18.30 Uhr.
  • E-Mails werden zeitnah beantwortet.

Behandlungsstruktur gemäß den Richtlinien gesetzlicher Krankenkassen

Die Behandlungsdauer beträgt 50 Minuten. Sie kann in 2 x 25 Minuten geteilt werden.

Der Einstieg in die Therapie stellt die sog. Sprechstunde dar.
In maximal 3 x 50 Minuten oder 6 x 25 Minuten wird abgeklärt, ob und welche Therapie für Sie angezeigt ist oder welche Alternativen bestehen. 
Seit 1. April 2018 ist die Inanspruchnahme dieser Sprechstunde Pflicht um einen Behandlungsplatz beanspruchen zu können. Entweder Sie fragen in der Praxis Ihrer Wahl direkt an oder lassen sich über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung einen Termin vermitteln: Tel. 116117. Diese werden zeitnah und wohnortsnah vergeben. 

Nach der Sprechstunde kann eine sog. Akutbehandlung beantragt werden, die sich sofort anschließt - maximal 12 x 50 Minuten oder 24 x 25 Minuten.

Es kann auch eine Kurzzeittherapie beantragt werden. Diese umfaßt maximal 2 mal 12 Stunden. Vor dieser müssen zwei Probestunden durchgeführt werden.

Die Kurzzeittherapie lässt sich bei Bedarf nach Gutachtenerstellung durch den/die TherapeutIn verlängern in eine Langzeittherapie, so dass maximal 100 Behandlungsstunden im Rahmen der tiefenpsycho­logischen Behandlung möglich sind.

Behandlungsstruktur privater Krankenkassen

Die Behandlungsdauer beträgt 50 Minuten.

Beihilfeberechtigte haben Anspruch auf 1 Anamnesestunde und
5 Probesitzungen. Weitere Stundenkontingente müssen beantragt und die Notwendigkeit der Behandlung in einem Gutachten des/r TherapeutIn dargelegt werden. Erst nach Genehmigung des Gutachtens sind die Stunden erstattungsfähig.

Private Krankenkassen haben unterschiedliche Vereinbarungen.
Die meisten jedoch zeigen eine ähnliche Struktur wie die Beihilfe:
1 Anamnesestunde und 5 Probestunden ohne Antrag, dann Antrag auf Behandlung mit Gutachtenerstellung. Manche Kassen zahlen pro Jahr nur z. B bis zu 30 Therapiestunden.
Bitte schauen Sie in Ihrer Versicherungspolice nach.

Kosten der Stressmedizinischen Behandlung 

Das ärztliche Honorar wird i. d. R. weder von gesetzlichen, noch privaten Krankenkassen übernommen, da die Abrechnung über Analogziffern der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erfolgt.
Das Labor rechnet direkt mit Ihnen ab. Die Höhe der anfallenden Laborkosten  ist u. a. abhängig davon, was Sie an aktuellen Vorbefunden schon mitbringen. Einige Leistungen werden erfahrungsgemäß von privaten Krankenkassen und Beihilfe erstattet, nicht aber von den gesetzlichen Krankenkassen.
Die Kosten für die Mikronährstoffe müssen Sie immer selbst tragen, die Hormone können in manchen Fällen von den privaten Kassen oder Beihilfe übernommen werden.

Diese Leistung wird zur Zeit coronabedingt nur den Patienten meiner Praxis angeboten.